- Optionsanleihe
- Op|ti|ons|an|lei|he 〈f. 19; Wirtsch.〉 Anleihe, Schuldverschreibung, der ein Optionsschein beigelegt ist
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Op|ti|ons|an|lei|he, die (Wirtsch.):Schuldverschreibung, die den Inhaber innerhalb einer bestimmten Frist dazu berechtigt, Aktien zu einem bestimmten festgelegten Kurs zu erwerben.* * *
Options|anleihe,Options|obligation, Options|schuldverschreibung, Warrant-Bond ['wɔrənt -, englisch], Bezeichnung für eine besondere Anleihe, deren Inhaber über den Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung hinaus ein Recht (Optionsrecht) auf den Bezug von Aktien des Anleiheschuldners haben. Die Bezugsbedingungen - insbesondere der Bezugskurs für die Aktien - werden bereits bei der Emission der Optionsanleihe festgelegt. Beim Handel an der Börse kann das Optionsrecht von der Anleihe getrennt werden, woraus sich drei Notierungen ergeben: der Kurs für die Optionsanleihe einschließlich Optionsrecht (volle Stücke, Optionsanleihe »cum«), der Kurs für die Optionsanleihe mit bereits abgetrenntem Optionsrecht (leere Stücke, Optionsanleihe »ex«) und der Kurs nur für das Optionsrecht, das im Optionsschein verbrieft ist. Der Wert des Optionsrechts hängt wesentlich vom Abstand zwischen Bezugskurs und dem jeweiligen Börsenkurs der Aktien ab. Dementsprechend steigt und fällt der Kurs der »vollen« Optionsanleihe beziehungsweise des Optionsscheins mit dem der Aktie, bei der Optionsanleihe allerdings nach unten begrenzt durch den Wert der »leeren« Schuldverschreibung. Der Bezugskurs (Optionskurs) ist der Preis, zu dem die Aktien bei Ausübung des Optionsrechts zu erhalten sind. Das Optionsverhältnis gibt an, wie viele Aktien mit einem Optionsrecht erworben werden können. Die Optionsfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem das Optionsrecht ausgeübt werden kann. Wie bei der Option (Optionsgeschäft) ist für das eingeräumte Optionsrecht eine Prämie zu zahlen. Diese wird bei der Optionsanleihe direkt entrichtet, indem der Anleger für die Optionsanleihe einen geringeren Nominalzins erhält als bei einer gewöhnlichen Anleihe vergleichbarer Laufzeit.Aufgrund der damit bestehenden Möglichkeit, langfristiges Fremdkapital zu günstigeren Konditionen zu erhalten, setzen Unternehmen die Optionsanleihe auch und v. a. in Hochzinsphasen und bei niedrigen Aktienkursen als Finanzierungsinstrument ein. Außerdem fließt dem Unternehmen bei Ausübung des Optionsrechts zusätzliches Eigenkapital zu (bedingte Kapitalerhöhung). Rechtlich wird die Optionsanleihe unter dem Oberbegriff Wandelschuldverschreibung mit der Wandelanleihe zusammengefasst. Der Unterschied zu dieser besteht darin, dass bei der Optionsanleihe das Bezugsrecht zusätzlich neben die Rückzahlung und Verzinsung tritt, die Anleihe also beim Erwerb der Aktie nicht in Zahlung gegeben wird. Der Inhaber der Optionsanleihe, der das Bezugsrecht selbst ausübt, ist dann als Kapitalgeber sowohl Gläubiger (über die Optionsanleihe) als auch Gesellschafter (über die Aktie) des Unternehmens, während er bei der Wandelanleihe von der Gläubiger- in die Gesellschafterstellung wechselt.Neben dieser Grundform werden Optionsanleihen auch als Floating rate notes oder Fremdwährungsanleihen emittiert. Optionsanleihen können auch mit Optionsscheinen zum Bezug von Genussscheinen, Währungseinheiten, Edelmetallen, festverzinslichen Wertpapieren (»Folgeanleihe«) ausgestattet sein. Auch die Einräumung eines Rückgaberechts ist möglich.* * *
Op|ti|ons|an|lei|he, die (Wirtsch.): Schuldverschreibung, die den Inhaber innerhalb einer bestimmten Frist dazu berechtigt, Aktien zu einem bestimmten festgelegten Kurs zu erwerben.
Universal-Lexikon. 2012.